Wie sinnvoll ist eine Auslandsreisekrankenversicherung?

Ferien im Ausland sind bei den Deutschen überaus beliebt,  doch ohne ausreichenden Versicherungsschutz für den Fall, dass man im Urlaub erkrankt, sollte niemand seine Reise antreten. Das Risiko, sich einen Infekt durch ungewohntes Essen oder verunreinigtes Wasser zu holen, ist im Ausland relativ hoch. So unangenehm und ärgerlich Erkrankungen oder auch Verletzungen in der schönsten Zeit des Jahres sind – ohne Versicherungsschutz können sie schnell enorm teuer werden. Weder die gesetzlichen noch die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen im Ausland die Kosten für eine Behandlung im Krankheitsfall. Das gilt vor allem außerhalb der Europäischen Union. Ohne Versicherungsschutz können da schnell Kosten bis zu 2000 EUR am Tag für eine stationäre Behandlung anfallen. Von den Kosten eines Rücktransports in die Heimat gar nicht zu sprechen.
Wie Statistiken des ADAC belegen, nimmt die Zahl der erkrankten oder verunglückten Urlauber, die nach Hause transportiert werden müssen, jedoch zu.
Empfehlenswert sind bei einer Auslandsreisekrankenversicherung Jahresverträge, wenn die Urlaube eine Dauer von sechs Wochen nicht überschreiten. Dauert die Reise länger, sollte speziell für diese Reise ein eigener Vertrag abgeschlossen werden. Die Preise dafür sind niedrig, besonders wenn man sie mit den Behandlungskosten vergleicht, sollte es im Ausland zum Krankheitsfall oder zum Unfall kommen. Der genaue Tarif variiert jedoch je nach Alter des Versicherten und nach Dauer und Ziel der Reise. Der Tarif sollte dabei immer so gewählt werden, dass er keine Selbstbeteiligung enthält.
Wer sich über mehrere Monate im Ausland aufhält, sollte daran denken, dass etwaige Vorsorgeuntersuchungen oder psychotherapeutische Behandlungen im Paket der Auslandsreisekrankenversicherung nicht enthalten sind. Inbegriffen sind  neben ärztlichen Behandlungen, Krankentransport und der Kostenübernahme eines Krankenhausaufenthaltes allerdings verschreibungspflichtige Medikamente und auch, wenn Zahnschmerzen plagen, zahlt die Versicherung eine entsprechende Behandlung beim Arzt.

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